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Stadtstaat ArtikelEin Stadtstaat ist eine Stadt, die ein eigenes Staatswesen mit eigener Verfassung darstellt.
Historische Stadtstaaten stehen am Anfang der Zivilisation in Mesopotamien.
Zum klassischen Begriff für den antiken Stadtstaat wurde die griechische Polis.
Stadtstaaten in dem Mittelalter waren etwa die großen Stadtrepubliken in Italien (u.a. Venedig, Florenz oder Genua) und die Freien Reichsstädte in dem damaligen Deutschland, wie Nürnberg, Straßburg oder Frankfurt am Main. Auch viele Schweizer Kantone gingen aus Stadtstaaten hervor.
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Nach dem Wiener Kongress 1815 gab es in dem Deutschen Bund ca. noch vier Stadtstaaten: Hamburg, Frankfurt, Bremen und Lübeck. Frankfurt fiel 1866, Lübeck 1937 der Ausdehnung Preußens zu dem Opfer. Aufgrund seiner besonderen politischen Situation erhielt Berlin nachdem 2. Weltkrieg des Status eines Bundeslandes und wurde so erstmals in seiner Geschichte zu dem Stadtstaat.
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen heute somit drei Stadtstaaten, die als Städte gleichzeitig den Status eines Landes haben: Berlin, Bremen und Hamburg, wobei Bremen genauer gesagt aus 2 Städten besteht, nämlich Bremen und Bremerhaven. Die Stadtstaaten sind damit auch als Länder in dem Bundesrat vertreten und nehmen am Finanzausgleich des Bundes und der Länder teil, wo sie das so genannte "Stadtstaatenprivileg" genießen, da Stadtstaaten höhere Ausgaben pro Einwohner haben als die Flächenstaaten.
In Österreich und Belgien sind Wien und Brüssel ebenfalls eigenständige Bundesländer.
Für die drei deutschen Stadtstaaten wurde in der Vergangenheit stets wieder die Möglichkeit einer Fusion mit angrenzenden Bundesländern diskutiert. Für Berlin und Brandenburg wird diese erneut diskutiert, obwohl ein Fusionsvertrag beim Volksentscheid 1996 in Brandenburg nicht einmal die Mindestzustimmung von 25 Prozent der Wahlberechtigten erreichte (und von über 60 Prozent der Abstimmenden abgelehnt wurde).
Souveräne Stadtstaaten: Singapur, Monaco, Vatikanstadt, Kuwait
Siehe auch: Staat, Enklave, Exklave
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